- Bilanzumstellung
- bei jeder Währungsänderung erforderliche Umstellung der Wertansätze. In der Bundesrepublik Deutschland (RM-Schlussbilanz) zum 21.6.1948, geregelt durch das Gesetz über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark vom 21.8.1949 mit zahlreichen Durchführungsverordnungen, und die nach den Vorschriften des DM-Bilanzgesetzes vom 23.9.1990 per 1.7.1990 aufzustellende erste Bilanz in DM für Unternehmen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (⇡ DM-Eröffnungsbilanz) oder nach dem Euro-Einführungsgesetz (EuroEG) vom 9.6.1998 aufzustellende Bilanz in Euro.
Lexikon der Economics. 2013.